
UNSER PORTFOLIO FUERTEVENTURA
Bestandsimmobilien
Die viel diskutierte Sperre für Immobilien bis zu einem Alter von 10 Jahren betrifft ausschließlich die Vivienda Vacacional (VV) – also die klassische touristische Kurzzeitvermietung.
Die Vermietung nach LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos), insbesondere die saisonale Nutzung durch digitale Nomaden und Remote‑Professionals, eröffnet eine neue, hochattraktive Investmentklasse.
LAU bedeutet:
– keine touristische Lizenzpflicht
– sofortige Nutzbarkeit ab Tag 1
– stabile Einnahmen durch mittelfristige Mieter
– rechtliche Klarheit und soziale Akzeptanz
VV‑Tauglichkeit bei Bestandsimmobilien
Immobilien mit einem Alter von mehr als 10 Jahren können grundsätzlich VV‑tauglich sein.
Allerdings ist es notwendig, bei der zuständigen Gemeinde zu prüfen:
– ob die Immobilie innerhalb einer ausgewiesenen VV‑Zone liegt
– ob das Gebäude die aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt
– ob die Immobilie die neuen Kriterien für die Beantragung einer VV‑Lizenz einhält
Diese Prüfung ist entscheidend, da die Gemeinden nach dem neuen Gesetz eigene Zonierungen, Kapazitätsgrenzen und technische Mindeststandards anwenden können.














