
Neuigkeiten
AMV INTERNATIONAL REALTY SL
Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Markttrends, Projektvorstellungen und wichtige Entwicklungen rund um den Immobilienmarkt auf Fuerteventura.
AMV INTERNATIONAL REALTY SL informiert Sie regelmäßig über neue Immobilien, Gesetzesänderungen, Portfolio‑Erweiterungen und relevante Updates für Eigentümer, Käufer und Investoren.
9. Okt. 2026
LPO, Cédula und Segunda Ocupación auf Fuerteventura
Von
Oliver Schlolaut

Eine Immobilie kann vollständig eingerichtet, dauerhaft genutzt und technisch versorgt sein, ohne dass der tatsächliche Gebäudebestand vollständig mit den vorhandenen Genehmigungen und Nutzungsunterlagen übereinstimmt.
Genau deshalb spielen LPO (Licencia de Primera Ocupación), Cédula de Habitabilidad, Segunda Ocupación und weitere Bewohnbarkeits- beziehungsweise Nutzungsunterlagen bei der technischen und rechtlichen Prüfung einer Immobilie eine wichtige Rolle.
In unserem aktuellen Fachbeitrag erläutern wir unter anderem:
• die Unterschiede zwischen LPO, Cédula und Segunda Ocupación
• warum Bewohnbarkeitsunterlagen nicht isoliert betrachtet werden sollten
• weshalb Dokumentation und tatsächlicher Gebäudebestand miteinander abgeglichen werden müssen
• welche Risiken bei Umbauten, Nutzungsänderungen und nicht dokumentierten Flächen entstehen können
• warum eine vorhandene Cédula allein keine vollständige Due Diligence ersetzt
Der Beitrag richtet sich an Käufer, Verkäufer und Eigentümer, die die Dokumentation einer Immobilie auf Fuerteventura besser verstehen und typische Risiken frühzeitig erkennen möchten.
Weitere Informationen:
8. Okt. 2026
Kaufnebenkosten: Notarkosten beim Immobilienkauf
Von
Oliver Schlolaut

Im Rahmen unserer täglichen Begleitung von Immobilienkäufern auf Fuerteventura stellen wir regelmäßig fest, dass Notarkosten, Kaufurkunden und die Verteilung der Nebenkosten häufig erst kurz vor der Beurkundung thematisiert werden.
Zur besseren Orientierung haben wir diesen Themenbereich erweitert und die wichtigsten Grundlagen zu Notarkosten, Kaufurkunden, Kostenverteilung, Grundbuch und Hypothekenurkunden strukturiert zusammengefasst.
Weitere Informationen:
6. Okt. 2026
Neue Wohnungsmaßnahmen in Spanien: Was heute angekündigt wurde
Von
Oliver Schlolaut

Die spanische Regierung hat heute ein neues Maßnahmenpaket mit insgesamt 21 wohnungspolitischen Maßnahmen vorgestellt beziehungsweise erneut auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und Wohneigentum zu erleichtern, das Wohnungsangebot zu erhöhen und gleichzeitig spekulative Entwicklungen einzudämmen.
Zu den angekündigten Maßnahmen gehören unter anderem:
• neue Förderinstrumente für den Erwerb einer ersten Wohnung
• zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau
• steuerliche Entlastungen für Mieter
• Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum
• Änderungen im Bereich der touristischen Vermietung
• weitere Regelungen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen und Wohnraumschutz
Besondere Aufmerksamkeit erhält derzeit die angekündigte Finanzierungslinie für Erstkäufer mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro. Nach den bislang veröffentlichten Informationen sollen darüber Finanzierungen von bis zu 50.000 Euro ermöglicht werden.
Für Immobilienkäufer auf Fuerteventura ist jedoch wichtig:
Die politische Ankündigung einzelner Maßnahmen bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Regelungen bereits unmittelbar gelten. Maßgeblich bleiben die jeweiligen gesetzlichen Veröffentlichungen, die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen sowie deren tatsächliches Inkrafttreten.
AMV INTERNATIONAL REALTY verfolgt die weiteren Entwicklungen und wird relevante Änderungen im Bereich Immobilienkauf, Vermietung, Neubauprojekte und touristische Nutzung weiterhin beobachten und fachlich einordnen.
Maßgeblich bleiben die konkrete gesetzliche Ausgestaltung, die Veröffentlichung der jeweiligen Regelungen sowie deren tatsächliches Inkrafttreten.
6. Okt. 2026
Neue Informationsseite: Anwaltskosten beim Immobilienkauf auf Fuerteventura
Von
Oliver Schlolaut

Wer eine Immobilie auf Fuerteventura kaufen möchte, sollte Anwaltskosten nicht ausschließlich nach dem Preis vergleichen.
Entscheidend ist vielmehr, welche rechtlichen Prüfungen, Vertragsleistungen und Abwicklungsschritte tatsächlich im vereinbarten Honorar enthalten sind.
Aus diesem Grund hat AMV INTERNATIONAL REALTY die neue Informationsseite „Anwaltskosten beim Immobilienkauf auf Fuerteventura“ veröffentlicht. Die Seite erläutert die wichtigsten Honorarmodelle, die Bedeutung einer schriftlichen Mandatsvereinbarung und die Rolle des Käuferanwalts innerhalb einer rechtlichen Due Diligence.
Behandelt werden unter anderem:
• Pauschalhonorar, Prozenthonorar und Abrechnung nach Zeitaufwand
• Hoja de Encargo Profesional und Mandatsumfang
• rechtliche Prüfung von Immobilie und Eigentümer
• Vertragsprüfung und Kaufabwicklung
• Unterschiede zwischen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten
• Aufgaben des Käuferanwalts und des Notars
• rechtliche Due Diligence vor Reservierung und Kaufvertrag
Die neue Seite ist Teil unseres Informationsbereichs zu den Kaufnebenkosten auf Fuerteventura und richtet sich an Immobilienkäufer, die ihre Kaufentscheidung auf einer fundierten rechtlichen Grundlage vorbereiten möchten.
→ Zur Informationsseite:
5. Okt. 2026
Wohnungsdekrete Spanien 2026: Regierung kündigt neue Texte an
Von
Oliver Schlolaut

Die Reales Decretos-leyes 26/2026 und 27/2026 bleiben aufgehoben.
Die spanische Regierung hat jedoch angekündigt, am 6. Oktober 2026 neue beziehungsweise geänderte Wohnungsdekrete im Ministerrat beschließen zu wollen.
Nach den derzeit verfügbaren Informationen sollen die neuen Texte ähnliche Maßnahmen enthalten, aber nicht zwingend mit den aufgehobenen Dekreten identisch sein.
Da die endgültigen Fassungen bislang nicht im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurden, besteht derzeit keine belastbare Grundlage für eine abschließende Bewertung der konkreten Auswirkungen auf Vermieter, Mieter und laufende Mietverhältnisse.
AMV INTERNATIONAL REALTY aktualisiert den bestehenden Fachartikel nach Veröffentlichung der verbindlichen Texte.
Aktuellen Fachartikel zu den spanischen Wohnungsdekreten lesen
5. Okt. 2026
Neue Informationsseite: Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf auf Fuerteventura
Von
Oliver Schlolaut

Wer eine Immobilie auf Fuerteventura kaufen möchte, sollte die Unterschiede zwischen ITP, IGIC und AJD bereits vor einer Reservierung kennen.
Aus diesem Grund hat AMV INTERNATIONAL REALTY die neue Informationsseite „Grunderwerbsteuer Fuerteventura“ veröffentlicht. Die Seite erläutert die wichtigsten steuerlichen Unterschiede zwischen Bestandsimmobilien und Neubauimmobilien und zeigt auf, welche Faktoren vor einer verbindlichen Kaufentscheidung berücksichtigt werden sollten.
Behandelt werden unter anderem:
• ITP bei Bestandsimmobilien
• IGIC bei steuerpflichtigen Neubauimmobilien
• AJD und notarielle Dokumente
• steuerliche Bemessungsgrundlagen
• mögliche Vergünstigungen
• praktische Beispiele zur Kostenplanung
Die neue Seite ist Teil unseres Informationsbereichs zu den Kaufnebenkosten auf Fuerteventura und richtet sich an private Immobilienkäufer, die ihre Kaufentscheidung auf einer fundierten Grundlage vorbereiten möchten.
→ Zur Informationsseite:
4. Okt. 2026
Neuer Fachartikel: Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf auf Fuerteventura
Von
Oliver Schlolaut

Welche Aufgaben übernimmt der spanische Notar beim Immobilienkauf und wo liegen die Grenzen seiner Funktion?
Der neue AMV-Fachartikel erläutert die Bedeutung der öffentlichen Kaufurkunde, die Prüfung von Identität, Vollmachten, Eigentümerstellung, Belastungen und Zahlungswegen sowie die Unterschiede zwischen Notar, Käuferanwalt und Grundbuch.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Acta de Transparencia bei bestimmten Immobilienfinanzierungen.
Der zentrale Grundsatz:
Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Der Notar handelt unabhängig und unparteiisch und sorgt für die rechtssichere öffentliche Beurkundung des Abschlusses.
Beide Funktionen sind wichtig, aber nicht austauschbar.
Zum vollständigen Fachartikel:
Notar beim Immobilienkauf auf Fuerteventura: Aufgaben, Grenzen und Acta de Transparencia
3. Okt. 2026
Aktualisierung: Spaniens Wohnungsdekrete wieder aufgehoben
Von
Oliver Schlolaut

2. Oktober 2026
Die erst wenige Tage zuvor veröffentlichten spanischen Wohnungsdekrete sind bereits wieder aufgehoben.
Der Congreso de los Diputados hat am 2. Oktober 2026 sowohl das Real Decreto-ley 26/2026 als auch das Real Decreto-ley 27/2026 abgelehnt.
Das Real Decreto-ley 26/2026 erhielt 172 Ja-Stimmen und 178 Nein-Stimmen. Das Real Decreto-ley 27/2026 scheiterte mit 166 Ja-Stimmen gegenüber 184 Nein-Stimmen.
Der spanische Staatsanzeiger BOE veröffentlichte die entsprechenden Aufhebungsbeschlüsse noch am selben Tag.
Damit gelten die durch diese beiden Eilgesetze vorgesehenen Änderungen nicht fort. Für Vermieter und Mieter ist wieder die Rechtslage ohne diese Neuregelungen maßgeblich.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen allerdings Vorgänge, die während der sehr kurzen Geltungsdauer der Dekrete entstanden sind. Ob daraus bereits rechtlich geschützte Wirkungen hervorgegangen sind, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
AMV INTERNATIONAL REALTY hat die aktuelle Rechtslage, die Auswirkungen für Vermieter und Mieter sowie die besondere Einordnung für Fuerteventura in einem neuen Fachartikel zusammengefasst.
Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Vertragsberatung.
Zum Fachartikel „Spaniens Wohnungsdekrete aufgehoben“
Die Abstimmungsergebnisse und die Aufhebung sind offiziell beziehungsweise übereinstimmend dokumentiert.
2. Okt. 2026
Neuer Fachartikel: Mietrecht Spanien 2026 umfassend reformiert
Von
Oliver Schlolaut

WICHTIGES UPDATE VOM 2. OKTOBER 2026 / 23:45 Uhr
Der Congreso de los Diputados hat das Real Decreto-ley 26/2026 am 2. Oktober 2026 aufgehoben. Auch das Real Decreto-ley 27/2026 wurde abgelehnt und aufgehoben.
Die nachfolgend erläuterten Neuregelungen gelten daher nicht fort. Maßgeblich ist wieder die Rechtslage ohne die durch diese beiden Eilgesetze vorgesehenen Änderungen.
Der ursprüngliche Beitrag bleibt zur Dokumentation dieser außergewöhnlich kurzfristigen Rechtsentwicklung erhalten.
Zur aktualisierten Einordnung:
„Spaniens Wohnungsdekrete aufgehoben“
Zum aktualisierten Fachartikel
Die formelle Aufhebung beider Dekrete wurde noch am 2. Oktober 2026 im BOE veröffentlicht.
2. Oktober 2026
Mit dem Real Decreto-ley 26/2026 hat Spanien wesentliche Bereiche des Miet-, Wohnungs- und Immobilienrechts neu geregelt.
Die Reform betrifft insbesondere:
• Zeit- und Saisonmietverträge
• Zimmervermietungen
• Mieterhöhungen
• außerordentliche Vertragsverlängerungen
• Vorkaufsrechte von Mietern
• Räumungsverfahren
• große Wohnungseigentümer
• steuerliche Anreize und Entlastungen
• touristisch genutzte Wohnungen
Besonders relevant ist die Neuregelung zeitlich begrenzter Mietverhältnisse. Entscheidend ist künftig nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern ein tatsächlicher, vorübergehender und nachweisbarer Aufenthaltsgrund.
Für Eigentümer auf Fuerteventura muss zusätzlich zwischen dem staatlichen spanischen Mietrecht, dem kanarischen Tourismus- und Wohnungsrecht sowie den objektbezogenen kommunalen Voraussetzungen unterschieden werden.
AMV INTERNATIONAL REALTY hat die wichtigsten Änderungen, ihre praktischen Auswirkungen und die besondere Einordnung für Fuerteventura in einem neuen Fachartikel zusammengefasst.
Der Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Vertragsberatung.
Zum Fachartikel „Mietrecht Spanien 2026“
Das Real Decreto-ley 26/2026 wurde am 30. September 2026 im BOE veröffentlicht und trat grundsätzlich am 1. Oktober 2026 in Kraft.
2. Okt. 2026
Fachseite „Haus bauen auf Fuerteventura“ umfassend erweitert
Von
Oliver Schlolaut

Ein Bauprojekt auf Fuerteventura beginnt nicht mit dem ersten Spatenstich, sondern mit der Auswahl des geeigneten Grundstücks, der Prüfung der Bebaubarkeit, einer realistischen Finanzierung und der sorgfältigen Koordination aller Beteiligten.
AMV INTERNATIONAL REALTY hat die Fachseite „Haus bauen auf Fuerteventura“ vollständig neu strukturiert und um wesentliche Leistungen entlang der gesamten Projektkette erweitert.
Die aktualisierte Fachseite behandelt insbesondere:
• Standort- und Grundstückssuche
• Prüfung von Bebaubarkeit, Topografie und Erschließung
• Eigentums-, Grundbuch- und Katasterinformationen
• unterschiedliche Entwicklungsstadien von Neubauprojekten
• Suche nach geeigneten Architekten und Fachplanern
• Auswahl und Vergleich geeigneter Bauunternehmen
• individuelle Planung und Ausstattungswünsche
• klima- und standortgerechte Gebäudetechnik
• Energieeffizienz, Photovoltaik und Wasserversorgung
• Vorbereitung von Finanzierung und Hypothek
• Kostenplanung und vertragliche Absicherung
• organisatorische Begleitung während der Bauphase
• Koordination unabhängiger technischer Kontrollen
• Fertigstellung, Dokumentation und Übergabe
• Eigennutzung, Langzeit- und Saisonvermietung
• Einordnung touristischer Nutzung nach Ley 6/2025 und Ley 7/2026
• Immobilienbetreuung nach der Fertigstellung
Besonders wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen einem Grundstück, einem noch nicht genehmigten Entwurf, einem Projekt mit eingereichtem Lizenzantrag, einem genehmigten Bauprojekt und einer tatsächlich im Bau befindlichen Immobilie.
Auch die Finanzierung sollte frühzeitig vorbereitet werden. Grundstück, Projektplanung, Baukosten, Eigenkapital, offizielle Bewertung und Auszahlungsvoraussetzungen müssen aufeinander abgestimmt werden, bevor verbindliche Verpflichtungen eingegangen werden.
Eine touristische Nutzung darf bei Neubauprojekten nicht vorausgesetzt oder pauschal zugesichert werden. Auch eine Saisonvermietung stellt kein automatisches Ersatzmodell dar. Der konkrete vorübergehende Aufenthaltsgrund muss geprüft, dokumentiert und ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden.
Die neue Fachseite verdeutlicht insbesondere den Mehrwert von AMV INTERNATIONAL REALTY: Wir verbinden Grundstückssuche, Projektorientierung, Fachpartnerkoordination, Finanzierungsvorbereitung, organisatorische Bauphasenbegleitung, Übergabe und anschließende Immobilienbetreuung zu einem strukturierten Gesamtprozess.
Architektur-, Ingenieur-, Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Notarleistungen werden ausschließlich durch entsprechend qualifizierte, zugelassene und beauftragte Fachleute beziehungsweise zuständige Institutionen erbracht.
Die umfassend erweiterte Neufassung wurde in allen fünf Sprachversionen umgesetzt.
→ Haus bauen auf Fuerteventura: von der Grundstückssuche bis zur Immobilienbetreuung
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle, technische, architektonische, ingenieurtechnische oder notarielle Beratung.
