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Ley 6/2025 – Die neue Grundordnung der touristischen Wohnnutzung auf den Kanaren

Was die Ley 6/2025 für Eigentümer, Käufer und Investoren auf Fuerteventura bedeutet

Die Ley 6/2025 beendet die freie touristische Wohnnutzung auf den Kanaren und definiert die Vivienda Vacacional als klar abgegrenzte Sondernutzung. Seit Inkrafttreten im Dezember 2025 gilt ein Moratorium für neue VV‑Lizenzen, bis die Gemeinden ihre Bebauungspläne angepasst haben. Die neue Rechtsordnung verändert Bewertungsmaßstäbe, Investitionsentscheidungen und operative Abläufe – und macht technische, rechtliche und strategische Prüfung unverzichtbar. AMV INTERNATIONAL REALTY liefert die vollständige Analyse, die relevanten Kernregeln und die praktischen Folgen für den Immobilienmarkt auf Fuerteventura.

Videoanalyse: Ley 6/2025 – Der Urknall für Ferienvermietung

Gesprochener Text aus dem Video (SEO‑optimiertes Transkript)

Im Video erläutert Oliver Schlolaut, Mitinhaber von AMV International Realty auf Fuerteventura, warum die Ley 6/2025 die touristische Wohnnutzung auf den Kanaren grundlegend neu ordnet. Die Reform beendet die bisher freie Ferienvermietung und schafft ein kohärentes System, in dem die Vivienda Vacacional als klar definierte Sondernutzung gilt. Sie ist künftig nur dort zulässig, wo die Gemeinde sie ausdrücklich im Bebauungsplan vorsieht.

Die Ley 6/2025 ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. Seitdem gilt ein faktisches Moratorium für neue VV‑Lizenzen, bis die Gemeinden ihre Pläne angepasst haben. Da bislang keine Gemeinde den vollständigen Anpassungsprozess abgeschlossen hat, sind Aussagen über zukünftige VV‑Zonen derzeit reine Spekulation.

Das Gesetz enthält mehrere zentrale Regelungen:

– Sondernutzung: VV ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

– 90/10‑Regel: Mindestens 90 % der Wohnbaufläche bleiben regulärem Wohnen vorbehalten.

– Quoten und Ausschlüsse: Gemeinden können VV begrenzen oder vollständig untersagen.

– 10‑Jahres‑Sperre: Neubauten und umfassend sanierte Gebäude erhalten für zehn Jahre keine VV‑Lizenz; auf bestimmten Inseln gilt eine fünfjährige Frist.

– Technische Anforderungen: Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit werden verpflichtend.

– Erneuerungszyklen: VV‑Lizenzen sind nicht mehr automatisch unbefristet.

– Eigentümermehrheiten: 3/5 der Eigentümergemeinschaft können VV verbieten oder Umlagen beschließen.

– Digitale Registrierung: Kataster, Grundbuch und Steuerdaten werden verknüpft, illegale Vermietung wird erschwert.

Praktisch bedeutet dies: AMV prüft den Zonierungsstatus, den Lizenzstatus und aktualisiert Energieausweise. Mittelfristig werden technische Nachrüstungen geplant und LAU‑Strategien entwickelt. Langfristig müssen Neubauprojekte stärker auf reguläre Wohnnutzung ausgerichtet werden.

Die Reform wirkt lokal unterschiedlich. In Corralejo steigt die Kontrolldichte, in Lajares spielt der Schutz des kulturellen Erbes eine große Rolle, und in El Cotillo beeinflussen sensible Naturzonen die Genehmigungspraxis.

AMV empfiehlt Eigentümern eine lückenlose Dokumentation (ITE, Bauhistorie, Energieeffizienz), Investoren eine vollständige technische und rechtliche Due Diligence und Maklern eine klare Risiko‑Kommunikation. Qualität schützt Kapital — insbesondere unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Ley del Suelo 2026 verschärft Sanktionen, verlängert Verjährungsfristen und erhöht Bußgelder, während sie gleichzeitig Genehmigungsverfahren beschleunigt. Für Käufer bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, aber auch höhere Risiken bei nicht konformen Immobilien.

AMV bietet Zonierungsanalysen, rechtssichere Nutzungsbewertungen, technische Due Diligence und Verwaltungslösungen. Aussagen über zukünftige VV‑Zonen sind ohne abgeschlossene Anhörungsverfahren nicht belastbar.

Wer kaufen, verkaufen oder investieren möchte, benötigt verlässliche Informationen und eine klare Strategie. AMV begleitet Sie mit geprüften Analysen und professioneller Umsetzung. Kontakt: +34 608 360 694 · info@amv‑immo.net · amv‑immo.net

Kernregeln der Ley 6/2025

Die Ley 6/2025 definiert ein neues, kohärentes System für touristische Wohnnutzung. Die wichtigsten Punkte:

– VV ist Sondernutzung und nur dort zulässig, wo der kommunale Plan sie ausdrücklich vorsieht.

– 90/10‑Regel: Mindestens 90 % der Wohnbaufläche bleiben regulärem Wohnen vorbehalten.

– Quoten und Ausschlüsse: Gemeinden können VV begrenzen oder vollständig untersagen.

– 10‑Jahres‑Sperre für Neubauten; auf bestimmten Inseln gilt eine 5‑Jahres‑Frist.

– Technische Mindestanforderungen: Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit.

– Erneuerungszyklen: VV‑Lizenzen sind nicht mehr automatisch unbefristet.

– Eigentümermehrheiten: 3/5 können VV verbieten oder Umlagen beschließen.

– Digitale Registrierung: Kataster, Grundbuch und Steuerdaten werden verknüpft.

Regionale Auswirkungen auf Fuerteventura

Die Reform wirkt lokal unterschiedlich. Besonders relevant sind Corralejo, Lajares und El Cotillo, wo Infrastruktur, Ortsbildschutz und Naturzonen die Genehmigungspraxis prägen. AMV analysiert die kommunalen Entwicklungen fortlaufend und ordnet die Risiken und Chancen für Eigentümer und Investoren ein.

AMV‑Handlungsempfehlungen für Eigentümer, Käufer und Investoren

AMV INTERNATIONAL REALTY begleitet Eigentümer und Investoren mit technischer Due‑Diligence, rechtssicherer Nutzungsbewertung und strategischer Planung. Wir prüfen Zonierung, Lizenzstatus, Energieausweise, Eigentümergemeinschaften und rechtliche Rahmenbedingungen – und liefern belastbare Entscheidungsgrundlagen für jede Immobilie.

Checkliste Ley 6/2025 – Was jetzt wichtig ist

– Zonierungsstatus prüfen

– Lizenzstatus und Übergangsfristen klären

– Energieausweis aktualisieren

– Eigentümergemeinschaft analysieren

– technische Nachrüstungen planen

– LAU‑Strategien für 2026 entwickeln

– rechtliche Begleitung sichern

Weiterführende Ressourcen

– VV‑Lizenz 2026

– juristische Analyse

– LAU‑Strategie

– rechtssichere Vermietung ab Tag 1

– Marktanalysen & Clusterberichte

– Immobilienleitfaden Fuerteventura

Disclaimer

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Für Einzelfälle empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch einen in Spanien zugelassenen Anwalt.

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