Firmengründung in Spanien – Überblick über offizielle Rahmenbedingungen
Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien folgt klar definierten gesetzlichen Abläufen. Diese Seite erklärt die offiziellen Schritte, die relevanten Dokumente und die wichtigsten Rechtsformen, die im spanischen Wirtschafts‑ und Handelsrecht vorgesehen sind.
Offizielle Rechtsformen im spanischen Wirtschafts‑ und Handelsrecht
Das spanische Wirtschafts‑ und Handelsrecht kennt verschiedene offiziell definierte Rechtsformen, die sich nach Haftungsgrad, Kapitalanforderung und Verwendungszweck unterscheiden. Dieser Abschnitt bietet einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Kategorien.
1. Einzelpersonen & Personengesellschaften
Zu den klassischen Formen gehören der Einzelunternehmer (Autónomo), die bürgerliche Gesellschaft (SC), die Gemeinschaft von Gütern (CB) sowie verschiedene Personengesellschaften mit unterschiedlichem Haftungsgrad.
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Empresario Individual — Einzelunternehmer mit unbeschränkter Haftung
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Emprendedor de Responsabilidad Limitada — Schutz des Hauptwohnsitzes unter bestimmten Bedingungen
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Comunidad de Bienes (CB) — Zusammenschluss zur gemeinsamen Nutzung von Eigentum
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Sociedad Civil (SC) — vertragliche bürgerliche Gesellschaft
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Sociedad Colectiva — unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
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Sociedad Comanditaria Simple — Komplementäre + Kommanditisten
2. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen auf den Kanaren und in Spanien.
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Sociedad Limitada (SL) — spanische GmbH
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SLNE — vereinfachte Gründungsform
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Sociedad Anónima (SA) — Aktiengesellschaft
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Sociedad Comanditaria por Acciones — Kommanditgesellschaft auf Aktien
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Sociedad Anónima Europea (SE) — EU‑weite Aktiengesellschaft
3. Sonderformen & freie Berufe
Für bestimmte Tätigkeiten existieren spezielle Rechtsformen wie die Sociedad Profesional, Genossenschaften oder Arbeitnehmergesellschaften.
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Sociedad Profesional — für reglementierte freie Berufe
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Sociedades Laborales — Mitarbeiter halten die Kapitalmehrheit
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Sociedad Cooperativa — Genossenschaften
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SAT — Agrar‑Erzeuger‑ und Umwandlungsgesellschaft
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AIE — wirtschaftliche Interessengemeinschaft
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SGR — Bürgschaftsgesellschaften
4. Konzern‑, Investment‑ & Holdingstrukturen
Für internationale Beteiligungen und größere Unternehmensstrukturen stehen spezielle Regime zur Verfügung.
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Sucursal — Zweigniederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit
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ETVE — Holding‑Regime mit steuerlichen Privilegien
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SOCIMI — spanischer REIT
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SCR / FCR — Risikokapitalgesellschaften und ‑fonds
Ablauf der Firmengründung (offiziell)
Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien folgt einem klaren, gesetzlich definierten Ablauf:
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Namensreservierung
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Erstellung der Satzung
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notarieller Gründungstermin
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steuerliche Registrierung (Hacienda)
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Eintragung im Handelsregister
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Aktivierung der wirtschaftlichen Tätigkeit (IAE)
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Sozialversicherung für Geschäftsführer und Mitarbeiter
Dokumente für die Gründung
Für die Gründung werden folgende Unterlagen benötigt:
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Ausweisdokumente der Gesellschafter
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Satzung der Gesellschaft
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Gründungsurkunde (Notar)
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steuerliche Registrierungen (NIF/CIF)
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Bankbestätigung über das Stammkapital
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Handelsregistereintrag
Bedeutung für Käufer
Die Gründung einer Gesellschaft kann für Käufer sinnvoll sein, wenn:
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Eigentum strukturiert gehalten werden soll
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steuerliche Planung erforderlich ist
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operative Tätigkeiten auf Fuerteventura geplant sind
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Remote Work oder internationale Projekte über Spanien laufen
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Vermietungsstrukturen professionell geführt werden sollen
Auswahl der passenden Rechtsform (optional)
Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von offiziell definierten Faktoren ab:
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Haftungsgrad
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Kapitalstruktur
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Art der geplanten Tätigkeit
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Anzahl der Beteiligten
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steuerliche Zielsetzung
Dieser Abschnitt bietet eine verständliche Orientierung für die Auswahl der geeigneten Struktur.
