NRUA aufgehoben – Was das Urteil des Tribunal Supremo bedeutet
Das spanische Oberste Gericht hat das nationale Register für Kurzzeitvermietungen (NRUA) wegen Kompetenzüberschreitung des Zentralstaats vollständig aufgehoben. Damit entfällt die geplante nationale Jahresmeldepflicht für touristische Vermietungen. Die Zuständigkeit bleibt ausschließlich bei der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren und den lokalen Ayuntamientos.
Was wurde aufgehoben?
Das NRUA war als nationales Register für Kurzzeitvermietungen vorgesehen. Es hätte eine zusätzliche Registrierung und jährliche Meldung für Eigentümer geschaffen. Das Tribunal Supremo hat diese Regelung für nichtig erklärt.
Was bleibt bestehen?
Die Ventanilla Única Digital bleibt als technische Plattform zur Datenübermittlung bestehen. Sie dient ausschließlich statistischen Zwecken und ist keine Registrierungspflicht für Eigentümer.
Was bedeutet das für Eigentümer auf Fuerteventura?
Bullet‑Liste
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keine nationale Jahresmeldung
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keine Doppelregistrierung
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keine neuen Fristen
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keine Sperren durch Nichtmeldung
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VV‑ und LAU‑Regelungen bleiben unverändert
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Zuständigkeit bleibt bei Gobierno de Canarias + Ayuntamientos
Was bleibt weiterhin wichtig?
Bullet‑Liste
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korrekte VV‑Lizenz
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korrekte LAU‑Konformität
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Einhaltung der lokalen Auflagen
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korrekte Angaben gegenüber Plattformen (Airbnb, Booking)
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steuerliche Pflichten (Hacienda, IGIC, IRNR)
Wie unterstützt AMV INTERNATIONAL REALTY Eigentümer?
Wir beraten weiterhin zu allen relevanten Themen der touristischen Vermietung:
Bullet‑Liste
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Prüfung der VV‑Lizenz
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Prüfung der LAU‑Konformität
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Beratung zu NRA 2026
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rechtssichere Vermietungsstrategie
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Due‑Diligence für Käufer und Verkäufer
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Dokumentenprüfung für Plattformen
