Was ist die NRUA‑Meldepflicht?
Die NRUA (Número de Registro de Uso Alojativo) ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresmeldung für alle Eigentümer, die ihre Immobilie auf den Kanaren touristisch vermieten.
Seit 2026 ist die fristgerechte Abgabe verpflichtend – unabhängig davon, ob eine LAU‑Lizenz besteht oder ob tatsächlich vermietet wurde.
Wer muss die NRUA abgeben?
Die NRUA‑Meldung betrifft:
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Eigentümer mit VV‑Lizenz (Vivienda Vacacional)
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Eigentümer mit LAU‑Lizenz
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Eigentümer, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking vermieten
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Eigentümer, die zeitweise oder sporadisch vermieten
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Eigentümer, die im betreffenden Jahr nicht vermietet haben (Meldung trotzdem Pflicht)
Die wichtigste Frist: 2. März 2026
Die NRUA‑Jahresmeldung muss bis spätestens 2. März 2026 eingereicht werden.
Diese Frist gilt für alle Vermieter auf Fuerteventura.
Was passiert bei Nichtmeldung?
Die Folgen sind erheblich und werden digital automatisiert umgesetzt:
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Sperre auf Airbnb & Booking
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De‑Listung der Unterkunft
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keine Buchungen mehr möglich
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mögliche Bußgelder durch die zuständige Behörde
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Risiko einer Überprüfung der Lizenzunterlagen
Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, die Sperre ohne Vorwarnung umzusetzen.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Die NRUA‑Jahresmeldung umfasst:
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Anzahl der Vermietungstage
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Anzahl der Gäste
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erzielte Einnahmen
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Objekt‑ und Lizenzdaten
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Eigentümerdaten
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ggf. Leerstandszeiten
Die Meldung erfolgt digital über das kanarische Verwaltungssystem.
NRUA vs. LAU: Was ist der Unterschied?
LAU = Lizenzierung der touristischen Nutzung
NRUA = jährliche Meldepflicht der tatsächlichen Nutzung
Beide Systeme sind rechtlich getrennt, aber miteinander verknüpft.
👉 Deshalb erhält die NRUA eine eigene Seite.
👉 Auf der LAU‑Seite wird lediglich ein kurzer Hinweis + Link zu dieser NRUA‑Seite ergänzt.
Weiterführende Informationen zur LAU‑Lizenzierung
Mehr zur LAU‑Lizenzierung und rechtssicheren Vermietung finden Sie hier:
Wie unterstützt AMV INTERNATIONAL REALTY Vermieter?
Wir übernehmen auf Wunsch:
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Prüfung der NRUA‑Pflicht
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Vorbereitung der Meldedaten
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Durchführung der digitalen Jahresmeldung
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Kontrolle der Bestätigung
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Dokumentation für Ihre Unterlagen
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Beratung zu LAU, VV‑Lizenz und Vermietungsstrategie
Damit vermeiden Sie Fristversäumnisse und digitale Sperren.
Muss ich melden, wenn ich nicht vermietet habe?
Ja. Auch „0 Vermietungstage“ müssen gemeldet werden.
Muss ich melden, wenn ich nur Freunde oder Familie beherbergt habe?
Ja, sofern die Immobilie eine touristische Lizenz besitzt.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die NRUA selbst einreichen?
Ja, aber das System ist komplex und nur auf Spanisch verfügbar.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Plattformen sperren Ihr Objekt automatisch.
Kontakt & Unterstützung
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