NRUA‑Meldepflicht 2026: Warum Vermieter auf Fuerteventura jetzt handeln müssen
- Oliver Schlolaut

- vor 1 Tag
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Aktualisiert: vor 11 Stunden
Neue Frist bis 2. März 2026 – und was sie für Ihre Vermietung bedeutet
NRUA Meldepflicht 2026:
Seit Anfang 2026 gilt eine entscheidende Neuerung für alle Eigentümer, die ihre Immobilie auf Fuerteventura saisonal (nach LAU) oder touristisch vermieten.
Wer im Jahr 2025 eine NRUA‑Nummer (Número de Registro de Unidades de Alojamiento) beantragt hat, muss nun eine jährliche informative Erklärung abgeben – und zwar bis spätestens 2. März 2026.
Diese Pflicht betrifft:
Ferienwohnungen
Apartments
Villen
Fincas
sogar Boote, die touristisch vermietet werden
Damit wird die NRUA erstmals zu einer laufenden Verpflichtung, nicht nur zu einer einmaligen Registrierung.
Weiterführende Informationen zur NRUA
Ausführliche Informationen zur NRUA finden Sie auf unserer Seite:

Was sich geändert hat – und warum die NRUA allein nicht mehr ausreicht (NRUA Meldepflicht 2026)
Die NRUA war 2025 die Voraussetzung, um eine Unterkunft legal auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zu listen. Doch seit 2026 gilt:
Eine NRUA ohne jährliche Meldung ist ungültig.
Die Registrierungsbehörde (Colegio de Registradores) führt einen automatisierten Datenabgleich durch.
Fehlt die Meldung, wird der Code deaktiviert – mit unmittelbaren Folgen für Ihre Sichtbarkeit im Netz.
Die „digitale Sperre“ – was bei Nichtmeldung passiert
Die Konsequenzen sind drastisch und treffen Vermieter direkt:
1. Deaktivierung der NRUA‑Nummer
Ohne gültige NRUA verliert die Unterkunft ihre rechtliche Sichtbarkeit.
2. Automatisches De‑Listing auf allen Plattformen
Digitale Portale wie Airbnb oder Booking.com sind gesetzlich verpflichtet, Anzeigen ohne gültigen Code innerhalb von 48 Stunden zu löschen.
3. Verlust der Buchungen für die kommende Saison
Ohne Listung – keine Sichtbarkeit. Ohne Sichtbarkeit – keine Einnahmen.
„Das Internet vergisst nicht – aber es löscht schnell. Lassen Sie nicht zu, dass ein administrativer Fehler Ihre Saison ruiniert.“ – Oliver Schlolaut, AMV INTERNATIONAL REALTY
Wie die Meldung erfolgt – und was abgefragt wird
Die Erklärung wird über die elektronische Plattform des Colegio de Registradores eingereicht.
Gefordert werden u. a.:
Bestätigung der tatsächlichen Nutzung
Art der Vermietung (LAU‑Saisonmiete, touristisch, gemischt)
Aktualisierte Objektdaten
Nachweis der Zweckmäßigkeit (z. B. Nutzung durch digitale Nomaden, Arbeiter, Saisonkräfte)
Damit wird erstmals überprüft, ob die Immobilie zweckentsprechend genutzt wurde.
Warum AMV INTERNATIONAL REALTY Ihr verlässlicher Partner ist
Ich habe www.amv-immo.net unmittelbar nach Inkrafttreten der Ley 6/2025 vollständig aktualisiert und alle Prozesse an die neuen Anforderungen angepasst.
AMV INTERNATIONAL REALTY steht für:
rechtssichere Immobilienberatung
fundierte Kenntnis der neuen LAU‑Regelungen
klare Handlungsempfehlungen für Eigentümer
proaktive Information bei Gesetzesänderungen
Schutz Ihrer Vermietbarkeit und Ihrer Rendite
In einem Markt, der sich schneller verändert als je zuvor, ist Vorsprung durch Wissen Ihr größter Vorteil.
Was Sie jetzt tun sollten
1. Prüfen Sie Ihre NRUA‑Nummer
Ist sie aktiv?
Wurde die Meldung bereits abgegeben?
2. Klären Sie Ihre LAU‑Konformität
Viele Immobilien verlieren 2026 ihre Nutzbarkeit, wenn sie nicht den neuen Anforderungen entsprechen.
3. Lassen Sie Ihre Immobilie rechtlich prüfen
Ich unterstütze Sie dabei, Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
Persönliche Beratung für Eigentümer auf Fuerteventura
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Immobilie die Anforderungen der Ley 6/2025 erfüllt oder ob Ihre NRUA‑Nummer korrekt gemeldet wurde, stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Kontakt:
Oliver Schlolaut
Inhaber, AMV INTERNATIONAL REALTY SL
Weiterführende Informationen
Mehr Details zur jährlichen Meldepflicht finden Sie hier: NRUA‑Jahresmeldung 2026 – alle Informationen für Vermieter.

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