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Ley 7/2026 – Die neuen Regeln für Ferienvermietung auf den Kanaren (Update 2026)

Autorenbild: Oliver Schlolaut
Oliver Schlolaut
vor 2 Tagen
3 Min. Lesezeit

Ley 7/2026 - Was Eigentümer, Käufer und Verwalter jetzt zwingend wissen müssen


Die Kanarischen Inseln haben im August 2026 die Ferienvermietung erneut reformiert. Mit der Ley 7/2026 wurde die große Tourismus‑Neuregelung der Ley 6/2025 (LOSUTV) weiter präzisiert und an entscheidenden Stellen verschärft.

Für Eigentümer, Käufer und Verwalter ergeben sich daraus konkrete operative Folgen, die unmittelbar den Vermietungsalltag betreffen.


Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigt, was sie für bestehende VV‑Lizenzen, LAU‑Vermietungen, Erbfälle und neue Registrierungen bedeuten.


Dunkelblaue Titelgrafik mit goldener Schrift und der Statue der Justitia.
Text: „Ley 7/2026 – Die neuen Regeln für Ferienvermietung auf den Kanaren (Update 2026)“.
Darunter das Logo von AMV INTERNATIONAL REALTY SL Fuerteventura und der Hinweis „Was Eigentümer, Käufer und Verwalter jetzt zwingend wissen müssen“.
Rechts steht die bronzene Justitia mit Waage und Schwert als Symbol für Recht und Gesetz.
Die Grafik dient als Titel‑ und SEO‑Bild für den Blogartikel zur neuen Ferienvermietungs‑Gesetzgebung auf den Kanaren.
Dunkelblaue Titelgrafik mit goldener Schrift und der Statue der Justitia. Text: „Ley 7/2026 – Die neuen Regeln für Ferienvermietung auf den Kanaren (Update 2026)“. Darunter das Logo von AMV INTERNATIONAL REALTY SL Fuerteventura und der Hinweis „Was Eigentümer, Käufer und Verwalter jetzt zwingend wissen müssen“. Rechts steht die bronzene Justitia mit Waage und Schwert als Symbol für Recht und Gesetz. Die Grafik dient als Titel‑ und SEO‑Bild für den Blogartikel zur neuen Ferienvermietungs‑Gesetzgebung auf den Kanaren.

1. Uso Turístico Ocasional – Kurzzeitvermietung bis 15 Tage/Jahr

Die Gemeinden dürfen nun gelegentliche touristische Vermietungen bis zu 15 Tagen pro Jahr erlauben – auch in reinen Wohngebieten.

Diese Ausnahme gilt ausschließlich für besondere Ereignisse wie:


  • Festivals

  • Sportwettbewerbe

  • lokale Großveranstaltungen


Wichtig:  

Die 15 Tage gelten pro Objekt und Kalenderjahr.

Wer darüber hinaus vermietet, rutscht automatisch in eine gewerbliche, nicht genehmigte VV‑Tätigkeit.


Für Eigentümer ohne VV‑Lizenz ist dies eine kleine, aber wertvolle Ausnahme, die jedoch streng begrenzt bleibt.


2. Die neue 31‑Tage‑Regel – Vermietungen ≤ 31 Tage gelten als touristisch

Eine der wichtigsten Neuerungen:

Alle Vermietungen von 31 Tagen oder weniger gelten automatisch als touristische Vermietung.


Das bedeutet:


  • Auch wenn der Gast nicht als Tourist kommt (z. B. Monteur, Student, Projektmitarbeiter), wird die Vermietung als touristisch vermutet.

  • Um diese Vermutung zu widerlegen, braucht es einen rechtssicheren Saisonvertrag (Contrato de Temporada) mit dokumentierter Causa (Grund des Aufenthalts).

  • Eigentümer müssen den Grund proaktiv abfragen und dokumentieren.


Fehlt die Causa oder ein Nachweis, drohen Bußgelder zwischen 1.501 € und 30.000 €.


Damit ist das frühere Schlupfloch der „Pseudo‑Saisonverträge“ endgültig geschlossen.


3. Vererbung von VV‑Lizenzen – Schutzfrist von bis zu 10 Jahren

Wenn ein Eigentümer mit aktiver VV‑Lizenz verstirbt, haben die Erben nun:


  • bis zu 10 Jahre Zeit, die Lizenz auf ihren Namen zu übertragen

  • vorausgesetzt, das Objekt bleibt im Familienbesitz

  • und die touristische Aktivität wird fortgeführt


Dies ist ein wichtiges Zugeständnis an die Besitzstandswahrung, da VV‑Lizenzen nach der Reform nicht mehr frei übertragbar sind und beim Verkauf oft erlöschen.


4. Cabildo‑Prüfungen & Lizenzentzug – Die Schonfrist ist vorbei

Die Inselräte (Cabildos) müssen bestehende Declaraciones Responsables überprüfen.

Die Gemeinden (Ayuntamientos) sind verpflichtet, Lizenzen zu widerrufen, wenn:


  • Mindestanforderungen nicht erfüllt sind

  • Nachweise fehlen

  • Gemeindequoten überschritten sind (z. B. das 10‑%‑Limit)

  • die Immobilie nicht den städtebaulichen Vorgaben entspricht


Die Regierung verfolgt klar das Ziel, VV‑Lizenzen zu reduzieren und die touristische Nutzung stärker zu kontrollieren.


Für Käufer bedeutet das:

Due Diligence ist Pflicht.  

Eine Alt‑Lizenz ist wertvoll — aber nur, wenn sie den neuen Prüfungen standhält.


5. Moratorium für neue VV‑Lizenzen – weiterhin bis zu 5 Jahre

Neue VV‑Lizenzen bleiben weiterhin eingefroren, bis jede Gemeinde ihr städtebauliches Regelwerk (Planeamiento) aktualisiert hat.

Dieses Moratorium kann:


  • bis zu 5 Jahre dauern

  • früher enden, wenn die Gemeinde ihr Regelwerk rechtzeitig fertigstellt


Für Fuerteventura bedeutet das konkret:


  • La Oliva: keine neuen VV‑Lizenzen

  • Pájara: keine neuen VV‑Lizenzen

  • Puerto del Rosario: abhängig vom Fortschritt des Planeamiento

  • Antigua / Tuineje: ebenfalls blockiert, bis die Planung angepasst ist


Damit bleibt die touristische Nutzung streng zoniert und nicht frei beantragbar.


Strategische Bedeutung für Eigentümer, Käufer und Verwalter

1. Saisonvermietung ist kein Ausweg mehr

Kurzzeitvermietungen unter 31 Tagen ohne VV‑Lizenz sind praktisch nicht mehr möglich, außer mit wasserdichtem Saisonvertrag und dokumentierter Causa.


2. Alt‑Lizenzen steigen im Wert

Da neue Lizenzen blockiert sind, gewinnen bestehende VV‑Lizenzen erheblich an Bedeutung — vorausgesetzt, sie bestehen die Cabildo‑Prüfung.


3. Due Diligence wird entscheidend

Beim Kauf einer Immobilie mit VV‑Lizenz müssen alle Nachweise, Gemeindequoten und städtebaulichen Vorgaben geprüft werden.


4. Eigentümer müssen Dokumentation professionalisieren

Verträge, Gästeinformationen, Nachweise und Begründungen müssen sauber geführt werden.

Checkliste – Was Eigentümer jetzt tun sollten

1. Dokumentation aktualisieren

  • Saisonverträge mit klarer Causa

  • Nachweise der Aufenthaltsgründe

  • Gästeinformationen und Abfragen


2. VV‑Lizenz prüfen lassen

  • Mindestanforderungen

  • Gemeindequoten

  • technische und bauliche Vorgaben

  • vollständige Declaración Responsable


3. Nutzungskonzept anpassen

  • LAU‑Vermietung für >31 Tage

  • touristische Nutzung nur mit Lizenz

  • gelegentliche Nutzung (15 Tage) nur bei Gemeinde‑Freigabe


4. Erbfälle vorbereiten

  • Lizenzübertragung innerhalb der 10‑Jahres‑Frist planen


5. Kaufentscheidungen neu bewerten

  • Immobilien mit Alt‑Lizenz bevorzugen

  • Rohbau‑ oder Neubauprojekte auf touristische Zonierung prüfen


Fazit – Ley 7/2026 verschärft die Regeln deutlich

Die Ley 7/2026 ist kein kleines Update, sondern eine operative Verschärfung der Ferienvermietung auf den Kanaren.

Sie betrifft:


  • Eigentümer

  • Käufer

  • Verwalter

  • Investoren

  • Projektentwickler


Die Kombination aus 31‑Tage‑Regel, Moratorium, Cabildo‑Prüfungen und strengeren Dokumentationspflichten macht die Ferienvermietung komplexer, aber auch klarer.


Für AMV‑Kunden bedeutet das: Due Diligence, Vertragsklarheit und korrekte Dokumentation sind jetzt entscheidend.


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