Ley 7/2026 – Die neuen Regeln für Ferienvermietung auf den Kanaren (Update 2026)

Ley 7/2026 - Was Eigentümer, Käufer und Verwalter jetzt zwingend wissen müssen
Die Kanarischen Inseln haben im August 2026 die Ferienvermietung erneut reformiert. Mit der Ley 7/2026 wurde die große Tourismus‑Neuregelung der Ley 6/2025 (LOSUTV) weiter präzisiert und an entscheidenden Stellen verschärft.
Für Eigentümer, Käufer und Verwalter ergeben sich daraus konkrete operative Folgen, die unmittelbar den Vermietungsalltag betreffen.
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigt, was sie für bestehende VV‑Lizenzen, LAU‑Vermietungen, Erbfälle und neue Registrierungen bedeuten.

1. Uso Turístico Ocasional – Kurzzeitvermietung bis 15 Tage/Jahr
Die Gemeinden dürfen nun gelegentliche touristische Vermietungen bis zu 15 Tagen pro Jahr erlauben – auch in reinen Wohngebieten.
Diese Ausnahme gilt ausschließlich für besondere Ereignisse wie:
Festivals
Sportwettbewerbe
lokale Großveranstaltungen
Wichtig:
Die 15 Tage gelten pro Objekt und Kalenderjahr.
Wer darüber hinaus vermietet, rutscht automatisch in eine gewerbliche, nicht genehmigte VV‑Tätigkeit.
Für Eigentümer ohne VV‑Lizenz ist dies eine kleine, aber wertvolle Ausnahme, die jedoch streng begrenzt bleibt.
2. Die neue 31‑Tage‑Regel – Vermietungen ≤ 31 Tage gelten als touristisch
Eine der wichtigsten Neuerungen:
Alle Vermietungen von 31 Tagen oder weniger gelten automatisch als touristische Vermietung.
Das bedeutet:
Auch wenn der Gast nicht als Tourist kommt (z. B. Monteur, Student, Projektmitarbeiter), wird die Vermietung als touristisch vermutet.
Um diese Vermutung zu widerlegen, braucht es einen rechtssicheren Saisonvertrag (Contrato de Temporada) mit dokumentierter Causa (Grund des Aufenthalts).
Eigentümer müssen den Grund proaktiv abfragen und dokumentieren.
Fehlt die Causa oder ein Nachweis, drohen Bußgelder zwischen 1.501 € und 30.000 €.
Damit ist das frühere Schlupfloch der „Pseudo‑Saisonverträge“ endgültig geschlossen.
3. Vererbung von VV‑Lizenzen – Schutzfrist von bis zu 10 Jahren
Wenn ein Eigentümer mit aktiver VV‑Lizenz verstirbt, haben die Erben nun:
bis zu 10 Jahre Zeit, die Lizenz auf ihren Namen zu übertragen
vorausgesetzt, das Objekt bleibt im Familienbesitz
und die touristische Aktivität wird fortgeführt
Dies ist ein wichtiges Zugeständnis an die Besitzstandswahrung, da VV‑Lizenzen nach der Reform nicht mehr frei übertragbar sind und beim Verkauf oft erlöschen.
4. Cabildo‑Prüfungen & Lizenzentzug – Die Schonfrist ist vorbei
Die Inselräte (Cabildos) müssen bestehende Declaraciones Responsables überprüfen.
Die Gemeinden (Ayuntamientos) sind verpflichtet, Lizenzen zu widerrufen, wenn:
Mindestanforderungen nicht erfüllt sind
Nachweise fehlen
Gemeindequoten überschritten sind (z. B. das 10‑%‑Limit)
die Immobilie nicht den städtebaulichen Vorgaben entspricht
Die Regierung verfolgt klar das Ziel, VV‑Lizenzen zu reduzieren und die touristische Nutzung stärker zu kontrollieren.
Für Käufer bedeutet das:
Due Diligence ist Pflicht.
Eine Alt‑Lizenz ist wertvoll — aber nur, wenn sie den neuen Prüfungen standhält.
5. Moratorium für neue VV‑Lizenzen – weiterhin bis zu 5 Jahre
Neue VV‑Lizenzen bleiben weiterhin eingefroren, bis jede Gemeinde ihr städtebauliches Regelwerk (Planeamiento) aktualisiert hat.
Dieses Moratorium kann:
bis zu 5 Jahre dauern
früher enden, wenn die Gemeinde ihr Regelwerk rechtzeitig fertigstellt
Für Fuerteventura bedeutet das konkret:
La Oliva: keine neuen VV‑Lizenzen
Pájara: keine neuen VV‑Lizenzen
Puerto del Rosario: abhängig vom Fortschritt des Planeamiento
Antigua / Tuineje: ebenfalls blockiert, bis die Planung angepasst ist
Damit bleibt die touristische Nutzung streng zoniert und nicht frei beantragbar.
Strategische Bedeutung für Eigentümer, Käufer und Verwalter
1. Saisonvermietung ist kein Ausweg mehr
Kurzzeitvermietungen unter 31 Tagen ohne VV‑Lizenz sind praktisch nicht mehr möglich, außer mit wasserdichtem Saisonvertrag und dokumentierter Causa.
2. Alt‑Lizenzen steigen im Wert
Da neue Lizenzen blockiert sind, gewinnen bestehende VV‑Lizenzen erheblich an Bedeutung — vorausgesetzt, sie bestehen die Cabildo‑Prüfung.
3. Due Diligence wird entscheidend
Beim Kauf einer Immobilie mit VV‑Lizenz müssen alle Nachweise, Gemeindequoten und städtebaulichen Vorgaben geprüft werden.
4. Eigentümer müssen Dokumentation professionalisieren
Verträge, Gästeinformationen, Nachweise und Begründungen müssen sauber geführt werden.
Checkliste – Was Eigentümer jetzt tun sollten
1. Dokumentation aktualisieren
Saisonverträge mit klarer Causa
Nachweise der Aufenthaltsgründe
Gästeinformationen und Abfragen
2. VV‑Lizenz prüfen lassen
Mindestanforderungen
Gemeindequoten
technische und bauliche Vorgaben
vollständige Declaración Responsable
3. Nutzungskonzept anpassen
LAU‑Vermietung für >31 Tage
touristische Nutzung nur mit Lizenz
gelegentliche Nutzung (15 Tage) nur bei Gemeinde‑Freigabe
4. Erbfälle vorbereiten
Lizenzübertragung innerhalb der 10‑Jahres‑Frist planen
5. Kaufentscheidungen neu bewerten
Immobilien mit Alt‑Lizenz bevorzugen
Rohbau‑ oder Neubauprojekte auf touristische Zonierung prüfen
Fazit – Ley 7/2026 verschärft die Regeln deutlich
Die Ley 7/2026 ist kein kleines Update, sondern eine operative Verschärfung der Ferienvermietung auf den Kanaren.
Sie betrifft:
Eigentümer
Käufer
Verwalter
Investoren
Projektentwickler
Die Kombination aus 31‑Tage‑Regel, Moratorium, Cabildo‑Prüfungen und strengeren Dokumentationspflichten macht die Ferienvermietung komplexer, aber auch klarer.
Für AMV‑Kunden bedeutet das: Due Diligence, Vertragsklarheit und korrekte Dokumentation sind jetzt entscheidend.



