top of page

Kanaren 2026: Immobilienkauf für Ausländer – Fakten statt Panik (kanaren immobilienkauf auslaender 2026)

Autorenbild: Oliver Schlolaut
Oliver Schlolaut
25. Juli
3 Min. Lesezeit

Einleitung: Warum aktuell so viele Menschen verunsichert sind (kanaren immobilienkauf auslaender 2026)


kanaren immobilienkauf auslaender 2026:

In sozialen Medien und Zeitungsartikeln kursieren Schlagzeilen wie „Die Kanaren wollen Ausländern den Immobilienkauf verbieten“ oder „Massive Einschränkungen für Nicht‑Residenten geplant“. Diese Formulierungen verbreiten sich rasant – und sorgen für unnötige Panik bei Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie auf Fuerteventura zu erwerben.


Die Fakten sehen anders aus: Es gibt kein Kaufverbot. Es gibt keine Einschränkung für Ausländer. Es gibt keine Reglementierung des Wohnimmobilienmarktes.


Was es gibt, sind neue Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung (VV) – und genau diese werden häufig falsch verstanden.


Grafik mit dunkelblauem Hintergrund und goldener Typografie. Überschrift: „Kanaren 2026: Immobilienkauf für Ausländer – Fakten statt Panik“. Darunter weißer Text: „Schlagzeilen wie ‚Die Kanaren wollen Ausländern den Immobilienkauf verbieten‘ oder ‚Massive Einschränkungen für Nicht‑Residenten geplant‘ sorgen für unnötige Panik bei Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie auf Fuerteventura zu erwerben.“ Unten steht die URL „www.amv‑immo.net/post/kanaren‑immobilienkauf‑auslaender‑2026‑fakten‑statt‑panik“ sowie das Logo von AMV International Realty SL Fuerteventura.
Grafik mit dunkelblauem Hintergrund und goldener Typografie. Überschrift: „Kanaren 2026: Immobilienkauf für Ausländer – Fakten statt Panik“. Darunter weißer Text: „Schlagzeilen wie ‚Die Kanaren wollen Ausländern den Immobilienkauf verbieten‘ oder ‚Massive Einschränkungen für Nicht‑Residenten geplant‘ sorgen für unnötige Panik bei Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie auf Fuerteventura zu erwerben.“ Unten steht die URL „www.amv‑immo.net/post/kanaren‑immobilienkauf‑auslaender‑2026‑fakten‑statt‑panik“ sowie das Logo von AMV International Realty SL Fuerteventura.

Mythos vs. Realität: Was wirklich gilt


Mythos: „Ausländer dürfen bald keine Immobilien mehr kaufen.“

Realität: Der Immobilienkauf bleibt für EU‑Bürger vollständig frei – geschützt durch Art. 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit).


Mythos: „Die Kanaren wollen den Markt für Nicht‑Residenten schließen.“

Realität: Die Reform betrifft ausschließlich die touristische Vermietung (VV), nicht den Kauf oder die Wohnnutzung.


Mythos: „Neubauten dürfen nicht mehr vermietet werden.“

Realität: Neubauten sind nur für VV gesperrt – LAU‑Vermietung ist ab Tag 1 erlaubt.


Erst‑ und Zweitwohnsitz‑Käufer: Warum Sie von allen Reformen unberührt bleiben


Die wichtigste Botschaft für 90 % aller Käufer:

Für Käufer, die eine Immobilie als Erst‑ oder Zweitwohnsitz erwerben möchten, ändert sich durch die aktuellen Gesetzesreformen nichts. Die Nutzung als privater Wohnraum bleibt vollständig erlaubt – unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz.

Weder die Ley 6/2025 noch kommunale Quoten oder touristische Zonen haben irgendeinen Einfluss auf:


  • den Immobilienkauf durch EU‑Bürger

  • die Nutzung als Wohnraum

  • die langfristige Vermietung (LAU)

  • den Besitz oder die Weitergabe von Eigentum


Die gesamte Reform betrifft ausschließlich die touristische Kurzzeitvermietung (VV) – nicht den normalen Immobilienkauf.


VV vs. LAU: Die zwei völlig unterschiedlichen Nutzungsmodelle


VV – Vivienda Vacacional (touristische Kurzzeitvermietung)

  • betrifft ausschließlich touristische Vermietung

  • unterliegt seit Ley 6/2025 neuen Regeln

  • ist bei Neubauten für 10 Jahre gesperrt

  • hängt von kommunalen Quoten & Zonen ab

  • wird aktuell in vielen Gemeinden verzögert bearbeitet


LAU – Langzeitvermietung (Wohnraumnutzung)

  • betrifft Vermietung ab 6 Monaten bis mehrere Jahre

  • ist vollständig stabil und rechtssicher

  • gilt für Neubauten ab Tag 1

  • unterliegt keiner Quote, keiner Zone, keiner Sperre

  • ist die bevorzugte Nutzungsform für Remote‑Worker, Residenten, Familien, Auswanderer


Neubauten 2026: VV gesperrt – LAU ab Tag 1 möglich


Mit Inkrafttreten der Ley 6/2025 gilt:

  • Neubauten sind für 10 Jahre von der touristischen Vermietung (VV) ausgeschlossen.

  • Die Vermietung nach LAU ist ab Tag 1 vollständig erlaubt.


Das bedeutet:

  • Käufer können Neubauten sofort als Erst‑ oder Zweitwohnsitz nutzen.

  • Käufer können Neubauten sofort langfristig vermieten (LAU).

  • Käufer können nach Ablauf der 10 Jahre die VV‑Nutzung neu beantragen.


VV‑Nutzung nach Eigentumswechsel: Was realistisch möglich ist


Vor der Ley 6/2025 war die Übertragung einer bestehenden VV‑Lizenz oft ein einfacher Verwaltungsakt. Heute gilt:

  • VV‑Lizenzen gehen beim Verkauf nicht automatisch auf den Käufer über.

  • Der neue Eigentümer kann die VV‑Nutzung grundsätzlich neu beantragen.

  • Gemeinden definieren ihre touristischen Zonen und Quoten derzeit neu.

  • Neue VV‑Anträge werden in der Praxis verzögert oder zurückgestellt, bis die Quoten finalisiert sind.


Wichtig:

VV ist weiterhin möglich – aber kein Automatismus. AMV prüft für jedes Objekt die realistische Perspektive und begleitet Käufer durch den gesamten Prozess.

LAU als stabile Einnahmequelle – unabhängig von VV


Für Käufer, die Mieteinnahmen erzielen möchten, ist LAU die stabile und rechtssichere Option:

  • keine Quoten

  • keine Zonen

  • keine Sperren

  • keine kommunalen Einschränkungen

  • sofortige Nutzbarkeit ab Tag 1

  • hohe Nachfrage durch Residenten, Remote‑Worker, Langzeiturlauber


Quellen & weiterführende Informationen







bottom of page