Vermietung auf Fuerteventura (2026):
VV, LAU, IGIC & Steuern im Überblick
Der vollständige Leitfaden für Eigentümer, die ihre Immobilie touristisch oder mittelfristig vermieten möchten.
Die zwei Vermietungsmodelle auf Fuerteventura
Auf Fuerteventura gibt es zwei klar getrennte Vermietungsarten – mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen.
VV: Touristische Vermietung (Vivienda Vacacional)
Die touristische Vermietung ist lizenzpflichtig und unterliegt strengen Auflagen.
Steuern & Pflichten:
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7 % IGIC auf alle Einnahmen
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Gästemeldung (Policía)
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Lizenznummer in allen Inseraten
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höhere Renditen, aber mehr Regulierung
LAU: Mittelfristige Vermietung (3–11 Monate)
Die LAU‑Vermietung ist ab Tag 1 erlaubt, ohne VV‑Lizenz.
Steuern & Vorteile:
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keine IGIC
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keine touristischen Auflagen
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ideal für digitale Nomaden, Saisonkräfte, Remote‑Worker
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stabile Einnahmen, geringeres Risiko
Steuerliche Unterschiede zwischen VV und LAU

Beispielrechnung (2026)
VV – touristische Vermietung
Einnahmen: 20.000 €
IGIC (7 %): 1.400 €
LAU – mittelfristige Vermietung
Einnahmen: 20.000 €
IGIC: 0 €
Wichtige Hinweise für Vermieter
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VV ohne Lizenz ist illegal
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LAU ist immer erlaubt
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IGIC‑Pflicht nur bei VV
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Einkommensteuer fällt in beiden Modellen an
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Modelo 210 bei Nicht‑Residenten beachten
Steuer‑Kompendium 2026 anfordern
Fordern Sie das Premium‑PDF „Steuer‑Kompendium 2026“ über das untenstehende Kontaktformular an.
Nach Eingang Ihrer Angaben erhalten Sie das Kompendium persönlich per E‑Mail zugesendet.
Hinweis zu den erforderlichen Angaben:
Für die korrekte steuerliche Einordnung Ihrer Anfrage und zur Vermeidung von Missbrauch werden im Formular Name, Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse abgefragt.
Diese Angaben ermöglichen eine fachgerechte Zuordnung und gewährleisten, dass das Kompendium ausschließlich an ernsthafte Interessenten versendet wird.
Transparenz & Datenschutz:
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
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