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Anwaltskosten beim Immobilienkauf auf Fuerteventura

Honorar, Leistungsumfang und rechtliche Prüfung

Für die anwaltliche Begleitung eines Immobilienkaufs gibt es in Spanien keinen gesetzlich vorgeschriebenen Einheitspreis.

 

Möglich sind Pauschalhonorare, prozentuale Vergütungen, Stundenhonorare oder kombinierte Modelle.

 

Entscheidend ist nicht allein der Preis. Wichtig ist, welche rechtlichen Prüfungen, Vertragsleistungen und Abwicklungsschritte tatsächlich im schriftlich vereinbarten Honorar enthalten sind.

Nicht der niedrigste Prozentsatz entscheidet, sondern der vereinbarte Leistungsumfang.

Juristische Prüfung von Kaufverträgen und Immobilienunterlagen auf einem professionellen Schreibtisch, ergänzt durch ein dezentes Immobilienmodell oder einen Schlüssel.

Wie werden Anwaltskosten berechnet?

Pauschalhonorar

Ein fester Betrag für einen eindeutig beschriebenen Prüfungs- und Abwicklungsumfang.

Prozentuales Honorar

Berechnung anhand des Kaufpreises, häufig mit einem Mindesthonorar oder zusätzlichen Einzelleistungen.

Abrechnung nach Zeitaufwand

Abrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden, insbesondere bei komplexen oder problembehafteten Transaktionen.

Warum eine schriftliche Mandatsvereinbarung wichtig ist

Die Hoja de Encargo Profesional legt fest, welche Leistungen der Rechtsanwalt übernimmt und wie diese vergütet werden.

 

Sie sollte insbesondere regeln:

 

• Gegenstand des Mandats

• rechtlicher Prüfungsumfang

• Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung

• Honorar und IGIC

• Auslagen und Fremdkosten

• Vertretung beim Notartermin

• Steuer- und Grundbuchabwicklung

• Tätigkeiten nach der Beurkundung

Ein Honorarangebot ist nur dann vergleichbar, wenn der enthaltene Leistungsumfang schriftlich feststeht.

Was sollte ein Käuferanwalt prüfen?

Immobilie und Eigentümer

• Eigentümerstellung

• Vertretungsbefugnisse

• Grundbuch und Belastungen

• Katasterangaben

• Genehmigungen und Nutzungen

• Gemeinschaftsschulden

• Mieter und Nutzungsrechte

Verträge und Kaufabwicklung

• Reservierungsvertrag

• Arras-Vertrag

• Zahlungsplan

• Rücktrittsbedingungen

• notarielle Kaufurkunde

• Vollmachten

• Eigentumseintragung

Bestandsimmobilien und Neubauprojekte erfordern unterschiedliche Prüfungen

Bestandsimmobilie

​Bei Bestandsimmobilien stehen häufig Flächenabweichungen, nicht eingetragene Gebäudeteile, Belastungen, vorhandene Nutzer und die baurechtliche Situation im Mittelpunkt.

Neubau und Off-Plan

Beim Bauträgerkauf sind insbesondere Grundstück, Baugenehmigung, Projektunterlagen, Baubeschreibung, Zahlungsplan, Absicherung der Vorauszahlungen, Fertigstellung und Abnahme zu prüfen.

Käuferanwalt und Notar haben unterschiedliche Aufgaben

Der Käuferanwalt prüft die Transaktion und vertritt die rechtlichen Interessen seines Mandanten.

 

Der Notar handelt unabhängig und unparteiisch und beurkundet die Erklärungen der Vertragsparteien.

 

Die notarielle Beurkundung ersetzt deshalb keine ausschließlich im Käuferinteresse durchgeführte Due Diligence.

Der Käuferanwalt vertritt den Käufer. Der Notar bleibt unparteiisch.

Rechtliche Prüfung rechtzeitig organisieren

Die rechtliche Prüfung sollte vor der ersten verbindlichen Zahlung oder Unterschrift beginnen.

 

AMV INTERNATIONAL REALTY stellt abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang die vorhandenen Objektunterlagen zusammen, koordiniert zusätzliche Dokumente und stimmt den Ablauf mit dem Käuferanwalt, der Verkäuferseite und dem Notariat ab.

 

Die verbindliche rechtliche Prüfung und Interessenvertretung übernimmt der vom Käufer beauftragte spanische Rechtsanwalt.

Eine Immobilie sollte nicht erst nach der Reservierung rechtlich geprüft werden.

KAUFPRÜFUNG KOORDINIEREN

Unterlagen, Prüfungsschritte und beteiligte Stellen frühzeitig abstimmen

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KAUFPRÜFUNG ANFRAGEN

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