VV‑Lizenz auf Fuerteventura 2026: Was das neue Gesetz wirklich bedeutet
- Oliver Schlolaut

- vor 5 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
(Gesetz 6/2025 – Analyse, Fakten, Mythen & Risiken)

Das Ausmaß an Fehlinformationen im Zusammenhang mit dem Thema VV‑Lizenz entsetzt mich – gerade in einem Markt wie Fuerteventura, wo so viel auf dem Spiel steht. Dass „Fachleute“ bereits behaupten, die neuen Zonen zu kennen, ist in der Tat unseriös, da das Gesetz den Gemeinden erst jetzt den Rahmen gibt, diese Zonen überhaupt rechtlich sicher zu definieren.
Deshalb dieser Blogartikel zum Thema VV‑Lizenz Fuerteventura 2026 – um mit den Mythen aufzuräumen.
1. Das Faktengerüst (Timeline & Status)
Verabschiedung: 12. November 2025
Veröffentlichung im BOC: 12. Dezember 2025
Inkrafttreten: 13. Dezember 2025
Status Quo:
Seit diesem Tag gilt ein faktisches Moratorium für neue VV‑Lizenzen in fast allen Gemeinden, bis diese ihre Bebauungspläne (Planeamiento Urbanístico) angepasst haben.
2. Der „Zonen‑Mythos“ – Warum niemand die Zonen kennt
Jeder, der heute behauptet, die genauen touristischen Zonen zu kennen, lügt oder spekuliert.
Der Prozess laut Gesetz 6/2025:
6‑Monats‑Frist:
Die Gemeinden müssen bis Juni 2026 einen Inspektions‑ und Kontrollplan erstellen und ihre Stadtplanung überarbeiten.
Die 10‑%‑Hürde:
Mindestens 90 % der gesamten Wohnbaufläche müssen für Wohnnutzung reserviert bleiben. Nur innerhalb der verbleibenden 10 % dürfen touristische Zonen ausgewiesen werden.
Öffentliche Anhörung:
Bevor eine Zone rechtskräftig wird, muss ein Verfahren mit öffentlicher Auslegung durchlaufen werden.
Stand heute:
Keine Gemeinde der Kanaren hat diesen Prozess abgeschlossen.
3. Die 10‑Jahres‑Sperre für Neubauten (Der „Sleeper“)
Regel:
Neubauten (und Gebäude, die in den letzten 10 Jahren grundlegend saniert wurden) dürfen erst nach 10 Jahren eine VV‑Lizenz erhalten.
Ausnahme:
Auf den „grünen Inseln“ (La Palma, La Gomera, El Hierro) beträgt diese Frist 5 Jahre.
Für Fuerteventura bleibt es bei den harten 10 Jahren.
Konsequenz:
Die einzige sofort legale Vermietungsform im Neubau ist die LAU‑Vermietung (mittelfristige Vermietung, digitale Nomaden, Remote‑Professionals).
4. Die Information, die viele „Experten“ übersehen haben
Die technische Nachrüstungspflicht für bestehende VV‑Lizenzen
Ein Detail im Gesetz könnte für bestehende VV‑Besitzer zur Zeitbombe werden.
Der Fakt:
Bestehende Lizenzen genießen zwar Bestandsschutz (konsolidierter Status), aber dieser ist an neue technische Mindeststandards geknüpft, die innerhalb einer Übergangsfrist (oft 5 Jahre) nachgewiesen werden müssen.
Die wichtigsten Anforderungen:
Energieklasse:
Baujahr nach 2008 → mindestens Klasse D
Baujahr vor 2008 → mindestens Klasse F
Nachhaltigkeit:
Mindestanteil an erneuerbaren Energien für Warmwasser (bis zu 90 % bei neueren Gebäuden)
Barrierefreiheit:
Bei bestimmten Belegungsgrößen müssen Anpassungen vorgenommen werden.
Wer diese Upgrades nicht nachweist, verliert seine „unbefristete“ alte Lizenz und fällt unter das neue, strengere Regime (5‑Jahres‑Erneuerungszyklus).
5. Eigentümergemeinschaften: Neue Macht durch 3/5‑Mehrheit
Das Gesetz erlaubt nun:
VV komplett zu verbieten, oder
20 % höhere Umlagen für VV‑Nutzer zu verlangen
Eine 3/5‑Mehrheit reicht aus.
6. Die „Ventanilla Única“ – das Ende der illegalen Vermietung
Seit 1. Juli 2025 ist die digitale Registrierung in Spanien verpflichtend.
Ab diesem Zeitpunkt gleichen Portale wie Airbnb oder Booking:
Registrierungsnummer
Grundbuch
Kataster
Steuerdaten
automatisch ab.
Illegale Vermietungen werden damit praktisch unmöglich.
7. Meine Checkliste gegen Unwissenheit
Mythos | Die bittere Wahrheit (Gesetz 6/2025) |
„Ich kenne die Zonen bereits.“ | Unmöglich. Die Gemeinden sind gerade erst in der Analysephase. |
„Bestandsschutz gilt ewig ohne Auflagen.“ | Falsch. Wer die neuen Energiestandards nicht erfüllt, riskiert den Entzug. |
„Ich kann im Neubau sofort VV machen.“ | Nein. 10‑Jahres‑Sperre. Einzige legale Lösung: LAU‑Vermietung. |
„Die Eigentümergemeinschaft kann nichts tun.“ | Doch. 3/5‑Mehrheit reicht nun legal aus, um VV zu verbieten oder 20 % mehr Umlage zu fordern. |
Fazit
Das neue Gesetz 6/2025 verändert den Markt für touristische Vermietung auf den Kanaren grundlegend.
VV wird komplexer, teurer und stärker reguliert.
LAU wird attraktiver, stabiler und rechtlich klarer.
Wer heute investiert oder bereits vermietet, braucht verlässliche Informationen statt Mythen bezüglich der VV‑Lizenz auf Fuerteventura bereits zum Jahresanfang 2026.






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