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Touristische Vermietung


LEY 6/2025 – Die neue Grundordnung der touristischen Wohnnutzung auf den Kanaren
Warum Ley 6/2025 der Urknall ist Die Ley 6/2025 ist kein gewöhnliches Gesetz. Sie ist der Urknall, der die gesamte Rechtsordnung rund um touristische Wohnnutzung auf den Kanaren neu definiert. Mit ihr wird die Vivienda Vacacional (VV) nicht länger als freie Nutzung behandelt, sondern als Sondernutzung, die nur noch dort zulässig ist, wo der kommunale Plan sie ausdrücklich vorsieht. Damit verschiebt sich die Machtbalance: weg von pauschalen Inselregelungen, hin zu präzisen kom

Oliver Schlolaut
30. Juli4 Min. Lesezeit


NRUA‑Meldepflicht 2026: Warum Vermieter auf Fuerteventura jetzt handeln müssen
Neue Frist bis 2. März 2026 – und was sie für Ihre Vermietung bedeutet NRUA Meldepflicht 2026: Seit Anfang 2026 gilt eine entscheidende Neuerung für alle Eigentümer, die ihre Immobilie auf Fuerteventura saisonal (nach LAU) oder touristisch vermieten. Wer im Jahr 2025 eine NRUA‑Nummer (Número de Registro de Unidades de Alojamiento) beantragt hat, muss nun eine jährliche informative Erklärung abgeben – und zwar bis spätestens 2. März 2026. Diese Pflicht betrifft: Ferienwohnunge

Oliver Schlolaut
21. Feb.2 Min. Lesezeit
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