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Erbschaft & Schenkung auf Fuerteventura

Der vollständige Überblick über Freibeträge, Steuerermäßigungen und Fristen.

Warum die Kanaren steuerlich so attraktiv sind

Die Kanaren verfügen über besondere steuerliche Regelungen für Erbschaften und Schenkungen, die in vielen Fällen zu deutlich reduzierten Steuerbelastungen führen können. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen jedoch stets vom Einzelfall ab.

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Für viele Eigentümer ist das ein entscheidender Vorteil bei der langfristigen Planung.

Die wichtigsten Steuerregeln für Erbschaft & Schenkung

Freibeträge (bis 300.000 € pro Person)

Für enge Verwandte (Gruppe I & II) gelten hohe Freibeträge:

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  • Kinder

  • Eltern

  • Ehepartner

Steuerermäßigung bis zu 99,9 %

Nach Abzug des Freibetrags wird die Steuerlast um bis zu 99,9 % reduziert.

In vielen Fällen bedeutet das: 0 € Steuer.

Die tatsächliche Anwendbarkeit und Höhe möglicher Steuerermäßigungen hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Umständen des jeweiligen Falls ab.

Fristen & Pflichten

Erbschaft

  • Frist: 6 Monate

  • Verlängerung möglich

  • Vermögenswerte müssen bewertet werden

Schenkung

  • Frist: 30 Tage

  • gilt für Immobilien, Geld, Vermögenswerte

Beispielrechnung (2026)

Wert der Immobilie: 250.000 €

Erbe: Kind (Gruppe II)

Freibetrag: 300.000 €

Steuerermäßigung: 99,9 %

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Ergebnis:

→ 0 € Steuer

Wichtige Hinweise für Eigentümer

  • Erbschaft frühzeitig planen

  • Katasterdaten prüfen

  • Schenkungen und Erbschaften können unterschiedliche steuerliche Folgen haben und sollten frühzeitig geprüft werden.

  • Fristen unbedingt einhalten

  • bei mehreren Erben: klare Regelung empfehlenswert

Weiterführende Themen

Diese Themen hängen direkt mit der Vermietung zusammen:

Erwerbssteuern (ITP, IGIC, AJD)

Laufende Steuern (IBI, Müll, Eigennutzung)

Vermietung (VV & LAU)

Verkauf & Gewinnsteuer

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Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder individuelle Handlungsempfehlung dar und können die Beratung durch qualifizierte Fachberater nicht ersetzen.

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Die steuerlichen Folgen von Erbschaften und Schenkungen hängen von den persönlichen, familiären und vermögensbezogenen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und sollten individuell geprüft werden.

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