Vermietungssteuern auf Fuerteventura
Der vollständige Leitfaden für Eigentümer, die ihre Immobilie touristisch oder mittelfristig vermieten möchten.

Die zwei Vermietungsmodelle auf Fuerteventura
Auf Fuerteventura gibt es zwei klar getrennte Vermietungsarten – mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen.
VV: Touristische Vermietung (Vivienda Vacacional)
Die touristische Vermietung ist lizenzpflichtig und unterliegt strengen Auflagen.
Steuern & Pflichten:
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7 % IGIC auf alle Einnahmen
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Gästemeldung (Policía)
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Lizenznummer in allen Inseraten
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höhere Renditen, aber mehr Regulierung
LAU: Mittelfristige Vermietung (3–11 Monate)
Die LAU‑Vermietung ist ab Tag 1 erlaubt, ohne VV‑Lizenz.
Steuern & Vorteile:
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keine IGIC
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keine touristischen Auflagen
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ideal für digitale Nomaden, Saisonkräfte, Remote‑Worker
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stabile Einnahmen, geringeres Risiko
Steuerliche Unterschiede zwischen VV und LAU

Beispielrechnung (2026)
VV – touristische Vermietung
Einnahmen: 20.000 €
IGIC (7 %): 1.400 €
LAU – mittelfristige Vermietung
Einnahmen: 20.000 €
IGIC: 0 €
Wichtige Hinweise für Vermieter
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VV ohne Lizenz ist illegal
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LAU-Vermietungen unterliegen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als touristische Vermietungen und benötigen grundsätzlich keine VV-Lizenz. Die konkrete Zulässigkeit sollte jedoch stets anhand der individuellen Situation geprüft werden.
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IGIC‑Pflicht nur bei VV
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Einkommensteuer fällt in beiden Modellen an
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Modelo 210 bei Nicht‑Residenten beachten
Steuer‑Kompendium 2026 anfordern
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