Verkaufssteuern auf Fuerteventura
Der vollständige Überblick über alle Steuern, die beim Immobilienverkauf anfallen.

Die wichtigsten Steuern beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie auf Fuerteventura fallen zwei zentrale Steuern an:
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Gewinnsteuer (IRPF/IRNR)
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Plusvalía (kommunale Bodenwertzuwachssteuer)
Beide Steuern funktionieren unterschiedlich und müssen getrennt betrachtet werden.
Gewinnsteuer (IRPF/IRNR)
Besteuert wird der tatsächliche Gewinn:
Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten
Steuersätze:
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EU‑Nicht‑Residenten: 19 %
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Nicht‑EU‑Residenten: 24 %
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Residenten: progressiv (19–30 %)
Wichtig:
Beim Verkauf werden 3 % des Verkaufspreises automatisch vom Käufer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Dieser Betrag wird später mit der tatsächlichen Steuer verrechnet.
Plusvalía (kommunale Bodenwertzuwachssteuer)
Die Plusvalía wird von der Gemeinde erhoben und basiert auf:
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dem Bodenwert
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der Besitzdauer
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dem Wertzuwachs
Seit der Reform bestehen unterschiedliche Berechnungsmethoden. Welche Berechnungsgrundlage im Einzelfall zur Anwendung kommt, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Beispielrechnung (2026)
Gewinnsteuer
Verkaufspreis: 350.000 €
Kaufpreis: 250.000 €
Gewinn: 100.000 €
Steuer (19 %): 19.000 €
Einbehalt (3 %): 10.500 € → wird angerechnet
Plusvalía
abhängig von Gemeinde & Besitzdauer
typisch: 1.000–4.000 €
Wichtige Hinweise für Verkäufer
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3 % Einbehalt korrekt verstehen
-
Renovierungen nur mit Rechnung absetzbar
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Plusvalía innerhalb von 30 Werktagen melden
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Referenzwert prüfen
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Gewinnsteuer kann bei Verlust entfallen
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Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar und können die individuelle Prüfung eines konkreten Verkaufsfalls nicht ersetzen. Die tatsächlichen steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Eigentumsdauer, Wohnsitzstatus, Kostenstruktur und individuellen Umständen ab.
