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Verkaufssteuern auf Fuerteventura

Der vollständige Überblick über alle Steuern, die beim Immobilienverkauf anfallen.

Die wichtigsten Steuern beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie auf Fuerteventura fallen zwei zentrale Steuern an:

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  • Gewinnsteuer (IRPF/IRNR)

  • Plusvalía (kommunale Bodenwertzuwachssteuer)

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Beide Steuern funktionieren unterschiedlich und müssen getrennt betrachtet werden.

Gewinnsteuer (IRPF/IRNR)

Besteuert wird der tatsächliche Gewinn:

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Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten

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Steuersätze:

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  • EU‑Nicht‑Residenten: 19 %

  • Nicht‑EU‑Residenten: 24 %

  • Residenten: progressiv (19–30 %)

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Wichtig:

Beim Verkauf werden 3 % des Verkaufspreises automatisch vom Käufer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Dieser Betrag wird später mit der tatsächlichen Steuer verrechnet.

Plusvalía (kommunale Bodenwertzuwachssteuer)

Die Plusvalía wird von der Gemeinde erhoben und basiert auf:

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  • dem Bodenwert

  • der Besitzdauer

  • dem Wertzuwachs

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Seit der Reform bestehen unterschiedliche Berechnungsmethoden. Welche Berechnungsgrundlage im Einzelfall zur Anwendung kommt, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Beispielrechnung (2026)

Gewinnsteuer

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Verkaufspreis: 350.000 €

Kaufpreis: 250.000 €

Gewinn: 100.000 €

Steuer (19 %): 19.000 €

Einbehalt (3 %): 10.500 € → wird angerechnet

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Plusvalía

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abhängig von Gemeinde & Besitzdauer

typisch: 1.000–4.000 €

Wichtige Hinweise für Verkäufer

  • 3 % Einbehalt korrekt verstehen

  • Renovierungen nur mit Rechnung absetzbar

  • Plusvalía innerhalb von 30 Werktagen melden

  • Referenzwert prüfen

  • Gewinnsteuer kann bei Verlust entfallen

Weiterführende Themen

Diese Themen hängen direkt mit der Vermietung zusammen:

Erwerbssteuern (ITP, IGIC, AJD)

Laufende Steuern (IBI, Müll, Eigennutzung)

Vermietung (VV & LAU)

Erbschaft & Schenkung

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Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar und können die individuelle Prüfung eines konkreten Verkaufsfalls nicht ersetzen. Die tatsächlichen steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Eigentumsdauer, Wohnsitzstatus, Kostenstruktur und individuellen Umständen ab.

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